Erwägungsgrund 1 32017D1960
Am 28. Januar 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/146/EU über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden das „Abkommen“) angenommen.
Am 28. Januar 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/146/EU über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden das „Abkommen“) angenommen.