Erwägungsgrund 3 32017D1995
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 13341:2005 + A1:2011. Dieser wurde mit dem Fehlen harmonisierter Methoden in dieser Norm begründet, und zwar in den Punkten Gewährleistung der mechanischen Festigkeit, Tragfähigkeit, Standfestigkeit und Bruchfestigkeit beim Einsatz der fraglichen Produkte in Erdbeben- oder Überschwemmungsgebieten. Deutschland ersuchte daher darum, entweder die Veröffentlichung der Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union mit einem Vorbehalt zu versehen, durch den Erdbeben- oder Überschwemmungsgebiete vom Anwendungsbereich ausgenommen werden sollten, oder die Fundstelle der Norm einfach zu streichen.