Erwägungsgrund 8 32017D1995
Das Recht auf Vorbringen eines formalen Einwands nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 kann jedoch nicht auf Ersuchen ausgeweitet werden, die andere Fragen als den Inhalt der fraglichen Norm betreffen. Derartige Ersuchen müssen daher im Rahmen der formalen Einwände als unzulässig erachtet werden.