Beschluss (GASP) 2017/2073 des Rates vom 13. November 2017 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32017D2073
Erwägungsgrund 3 32017D2073Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen