Erwägungsgrund 2 32017D2105
In Anhang XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 Abschnitt A Unterabschnitt 2 des Handelsübereinkommens werden nachgeordnete Regierungsstellen spezifiziert, für deren Beschaffungstätigkeit Titel VI gilt.
In Anhang XII („Öffentliches Beschaffungswesen“) Anlage 1 Abschnitt A Unterabschnitt 2 des Handelsübereinkommens werden nachgeordnete Regierungsstellen spezifiziert, für deren Beschaffungstätigkeit Titel VI gilt.