Erwägungsgrund 4 32017D2105
Um diese Bemerkung aufnehmen zu können, muss Anhang XII Anlage 1 Abschnitt A Unterabschnitt 2 des Handelsübereinkommens geändert werden. Der Beschluss zur Änderung des Anhangs kann nach Artikel 14 Absatz 3 des Handelsübereinkommens vom mit dem Handelsübereinkommen eingesetzten Handelsausschuss durch die Union und Kolumbien („betreffender unterzeichnender Andenstaat“) angenommen werden, da er sich ausschließlich auf die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien bezieht —