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Artikel 42 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander weiter gehende Verpflichtungen eingegangen sind, eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) im Rahmen der Union begründen.
Die vermehrte Durchführung gemeinsamer und kollaborativer Projekte zur Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten zählt zu den bindenden Verpflichtungen im Rahmen…
Zwischen den Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten gemäß Artikel 1 des Protokolls Nr. 10 erfüllen und die,…
Der Rat und die Hohe Vertreterin haben am 13. November 2017 eine gemeinsame Mitteilung gemäß Artikel 46 Absatz 1 EUV von 23 Mitgliedstaaten und am 7. Dezember…
Der Beschluss von Mitgliedstaaten, an der PESCO teilzunehmen, ist freiwillig und berührt als solcher nicht die nationale Souveränität oder den besonderen…
Sofern der Rat gemäß Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 EUV und gemäß dem dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokoll Nr. 10 über die Ständige Strukturierte…
Jeder andere Mitgliedstaat, der sich zu einem späteren Zeitpunkt an der PESCO beteiligen möchte, kann dem Rat und dem Hohen Vertreter seine entsprechende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.