Erwägungsgrund 7 32011D0443BESCHLUSS DES RATES vom 20. Juni 2011 über die Genehmigung des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei im Namen der Europäischen Union (2011/443/EU)
Das Übereinkommen sollte deshalb genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32013D0715BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Jemen zur WTO zu vertretenden Standpunkts (2013/715/EU)
Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 7 32008D0780BESCHLUSS DES RATES vom 29. September 2008 über den Abschluss des Übereinkommens über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean im Namen der Gemeinschaft (2008/780/EG)
Das Übereinkommen sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32018D1535BESCHLUSS (EU) 2018/1535 DES RATES vom 28. September 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Die Vereinbarung sollte unterzeichnet werden, und der Wortlaut der gemeinsamen Erklärungen, die diesem Beschluss beigefügt sind, sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32017D1860BESCHLUSS (GASP) 2017/1860 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in dem vorliegenden Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 3 32014D0872BESCHLUSS 2014/872/GASP DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und des Beschlusses 2014/659/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Der Rat hält es für erforderlich, einige Bestimmungen zu präzisieren.