Erwägungsgrund 2 32022D2442
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat seit dem 1. Juni 2021 die Evakuierung afghanischer Staatsangehöriger, insbesondere solcher, die für den durch die Gemeinsame Aktion 2001/875/GASP des Rates ernannten Sonderbeauftragten der EU in Afghanistan oder für die mit der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP des Rates eingerichtete EUPOL AFGHANISTAN tätig waren, von anderen besonders schutzbedürftigen afghanischen Staatsangehörigen, die mit der Union zusammengearbeitet haben, sowie von ihren nächsten Verwandten organisiert und geleitet.