Erwägungsgrund 2 32017D2423
Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei wird eine Handelsregelung für Agrarerzeugnisse festgelegt. Das Protokoll 2 zu dem Beschluss enthält Einzelheiten zu der Präferenzregelung für die Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Union in die Türkei, einschließlich der Präferenzregelung für die Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch.