Erwägungsgrund 16 32017D2424
Rumänien sollte daher ermächtigt werden, seine Erklärungen über die Annahme des Beitritts Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Die anderen Mitgliedstaaten der Union, die den Beitritt Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen haben, sollten keine neuen Erklärungen über die Annahme hinterlegen, da die vorhandenen Erklärungen gemäß Völkerrecht weiterhin gelten.