Erwägungsgrund 11 32017D2462
Mit Ausnahme Dänemarks, Luxemburgs und Rumäniens haben alle betroffenen Mitgliedstaaten den Beitritt Georgiens zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen. Georgien hat den Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands, Litauens und Maltas zum Haager Übereinkommen von 1980 angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in Georgien ergibt sich, dass Luxemburg und Rumänien den Beitritt Georgiens zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union annehmen können.