Erwägungsgrund 14 32017D2462
Luxemburg und Rumänien sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Diejenigen anderen Mitgliedstaaten der Union, die den Beitritt Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen haben, sollten keine neuen Erklärungen über die Annahme hinterlegen, da die vorhandenen Erklärungen gemäß Völkerrecht weiterhin gelten.