Erwägungsgrund 2 32017D0262
Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der wirksamen Personalverwaltung sollte der Generalsekretär über mehr Spielraum für die Übertragung seiner Befugnisse auf den Generaldirektor der Verwaltung verfügen, soweit es sich um die Anwendung des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Statut“) und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen“) handelt. Der Generalsekretär sollte außerdem ermächtigt werden, allen Generaldirektoren die Befugnis zu übertragen, entsprechend dem Personalbedarf ihrer jeweiligen Generaldirektion Entscheidungen über die interne Zuweisung neuer Aufgaben und interne Versetzungen zu treffen.