Beschluss (EU) 2017/262 des Rates vom 6. Februar 2017 zur Bestimmung der Anstellungsbehörde für das Generalsekretariat des Rates und der Stelle, die zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigt ist, sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2013/811/EU
Der Beschluss 2013/811/EU des Rates sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 3 32017D0262
Erwägungsgrund 3 32017D0262Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen