Erwägungsgrund 3 32017D0339
Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf unvorhergesehene Umstände innerhalb der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens für 2016 und nach Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Jahr 2016 in vollem Umfang (1530 Mio. EUR) scheint es erforderlich, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, damit der Bedarf im Zusammenhang mit der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise gedeckt werden kann; dazu werden die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 über die Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 hinaus aufgestockt.