Art. 2 32020D0547BESCHLUSS (EU) 2020/547 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur Bereitstellung von Soforthilfe für die Mitgliedstaaten und zur weiteren Stärkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union/von rescEU zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs
Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 714 558 138 EUR wird gegen den Spielraum im Rahmen der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 5 (Verwaltung) des…
Art. 2 32017D0344Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 906 150 960 EUR aus Artikel 1 wird auf die bis zu den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen…
Art. 2 32020D1268BESCHLUSS (EU) 2020/1268 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur fortgesetzten Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Türkei
Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 481 572 239 EUR wird gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der folgenden…
Art. 14 Abs. 1 32013R1311Bleiben Spielräume innerhalb der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen des MFR verfügbar, so bilden sie einen Gesamtspielraum für Mittel für…