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Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ist die Bedingung des „letzten Mittels“ gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 erfüllt —
Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ist die Bedingung des „letzten Mittels“ gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013…
Die Bedingungen des Artikels 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sind erfüllt.
die Anforderungen von Artikel 13 dieser Verordnung sind erfüllt;
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.