Erwägungsgrund 13 32013R1311
Auch für groß angelegte Infrastrukturprojekte, deren Laufzeit die Geltungsdauer des MFR bei weitem überschreitet, sind Sonderbestimmungen erforderlich. Für die Beiträge aus dem Gesamthaushaltsplan der Union zu diesen Projekten müssen Höchstbeträge festgelegt werden, um auf diese Weise sicherzustellen, dass diese Projekte sich nicht auf andere aus dem Gesamthaushaltsplan finanzierte Projekte auswirken.