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1. Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 530 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen. Mit diesem Betrag werden Maßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise finanziert.
2. Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt aufgeteilt: Die einzelnen Beträge für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.
238,3 Mio. EUR im Jahr 2017;
91 Mio. EUR im Jahr 2018;
141,9 Mio. EUR im Jahr 2019;
58,8 Mio. EUR im Jahr 2020.
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