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Das Eurosystem fördert das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme unter anderem durch die Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme. Insbesondere die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (systemically important payment systems — SIPS) wird gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) durchgeführt.
Der EZB-Rat hat Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS) in der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) festgelegt.
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/28) berechtigt die EZB, Sanktionen gegen die Betreiber systemrelevanter…
Das Eurosystem erhebt Daten zum Zahlungsverkehr gemäß der Leitlinie EZB/2007/9 . Zur Verbesserung der Qualität und Verlässlichkeit der Zahlungsverkehrsstatistik…
Werden zwei Zentralbanken des Eurosystems für ein bestimmtes SIPS als zuständige Behörden für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (ECB/2014/28) benannt,…
Eine der grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) besteht darin, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.…
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Europäische Zentralbank (EZB) länderspezifische und vergleichende Zahlungsverkehrsstatistiken. Artikel 2 Absatz 1 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.