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In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“ genannt) (systemically important payment systems – SIPS) festgelegt. SIPS-Betreiber, die in Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ansässig sind, müssen sicherstellen, dass die von ihnen betriebenen SIPS diese Anforderungen einhalten. Die für die Überwachung der SIPS benannten zuständigen Behörden müssen über ausreichende Ressourcen und Überwachungsbefugnisse verfügen. Hierzu gehört auch, dass die zuständige Behörde gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) Korrekturmaßnahmen zur Behebung der Nichteinhaltung der Anforderungen an die Überwachung oder zur Verhinderung der Wiederholung dieser Nichteinhaltung anordnen kann. Der Beschluss (EU) 2017/2098 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/33) wurde gemäß Artikel 22 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) erlassen und enthält detaillierte Vorschriften und Verfahren, nach denen SIPS-Betreibern Korrekturmaßnahmen angeordnet werden können.
In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“…
Der EZB-Rat hat Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS) in der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) festgelegt.
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/28) berechtigt die EZB, Sanktionen gegen die Betreiber systemrelevanter…
Das Eurosystem fördert das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme unter anderem durch die Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme. Insbesondere…
Der Beschluss (EU) 2017/2098 (EZB/2017/33) sollte daher geändert werden, um das Verfahren zur Anordnung von Korrekturmaßnahmen klarzustellen, wenn zwei…
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) wurde kürzlich geändert, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es unter besonderen und außergewöhnlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.