Art. 3 Abs. 1 32016D1623BESCHLUSS (EU) 2016/1623 DES RATES vom 1. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Bezüglich der Elemente, die in die Zuständigkeit der Union fallen, wird das Abkommen gemäß Artikel 113 Absatz 3 von der Union vorläufig angewandt, bis die für…
Erwägungsgrund 4 32017D0434BESCHLUSS (EU) 2017/434 DES RATES vom 13. Februar 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden und einige der Bestimmungen des Abkommens sollten bis zum Abschluss der für seinen Abschluss…
Erwägungsgrund 4 32017D1546BESCHLUSS (EU) 2017/1546 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und einige seiner Bestimmungen sollten bis zum Abschluss der für seinen Abschluss notwendigen…
Erwägungsgrund 5 32016D1623BESCHLUSS (EU) 2016/1623 DES RATES vom 1. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und, soweit die Elemente in die Zuständigkeit der Union fallen, vorläufig angewandt werden, bis die für…
Erwägungsgrund 4 32016D2079BESCHLUSS (EU) 2016/2079 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und einige seiner Bestimmungen sollten bis zum Abschluss der zu seinem Abschluss notwendigen…
Erwägungsgrund 4 32016D1970BESCHLUSS (EU) 2016/1970 DES RATES vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet und einige seiner Bestimmungen sollten bis zum Abschluss der zu seinem Abschluss notwendigen…