Gesetze
Gesetz wird geladen …
Den Vorsitz des ISSB führt der stellvertretende Generalsekretär, der für die Leitung der IT-Sicherheit in der Kommission zuständig ist. Seine Mitglieder repräsentieren Geschäfts-, Technik- und Sicherheitsinteressen der gesamten Kommissionsdienststellen und umfassen Vertreter der Generaldirektion Informatik, der Generaldirektion für Humanressourcen und Sicherheit, der Generaldirektion Haushalt und in zweijährlichem Turnus wechselnde Vertreter vier weiterer beteiligter Kommissionsdienststellen, für deren Betrieb die IT-Sicherheit von großer Bedeutung ist. Die Mitglieder gehören der höheren Führungsebene an.
Der ISSB unterstützt das Managementkontrollgremium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in Bezug auf die IT-Sicherheit. Der ISSB hat die operative Zuständigkeit für die Leitung der gesamten IT-Sicherheit in der Kommission.
Der ISSB empfiehlt der Kommission das IT-Sicherheitskonzept der Kommission zur Annahme.
Alle zwei Jahre nimmt der ISSB eine Überprüfung der Leitungsangelegenheiten und der IT-Sicherheitsfragen einschließlich ernster IT-Sicherheitsvorfälle vor und erstattet dem Managementkontrollgremium hierüber Bericht.
Der ISSB überwacht und überprüft die Gesamtdurchführung dieses Beschlusses und erstattet dem Managementkontrollgremium hierüber Bericht.
Auf Vorschlag der Generaldirektion Informatik überprüft, billigt und überwacht der ISSB die Umsetzung der fortlaufenden IT-Sicherheitsstrategie. Der ISSB erstattet dem Managementkontrollgremium hierüber Bericht.
Der ISSB überwacht, bewertet und kontrolliert die Risikolage der Kommission in Bezug auf die Informationsverarbeitung und kann erforderlichenfalls förmliche Anforderungen für Verbesserungen festlegen.
Die Prozesse in Bezug auf die in den Absätzen 1 bis 7 genannten Zuständigkeiten und Tätigkeiten werden gemäß Artikel 13 in Durchführungsbestimmungen im Einzelnen festgelegt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.