Art. 4 32018D0559
Die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit überprüft das IT-Sicherheitskonzept der Kommission und die damit verbundenen Normen und Leitlinien, um deren Übereinstimmung mit den allgemeinen Sicherheitskonzepten der Kommission, insbesondere Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der KommissionBeschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission vom 13. März 2015 über Sicherheit in der Kommission (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 41 ). und Beschluss (EU, Euratom) 2015/444, sicherzustellen.
Auf Antrag anderer Kommissionsdienststellen kann die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit ihre IT-Sicherheitskonzepte oder andere IT-Sicherheitsdokumente prüfen, um deren Übereinstimmung mit dem Informationssicherheitskonzept der Kommission sicherzustellen. Der Leiter der betreffenden Kommissionsdienststelle sorgt dafür, dass jegliche Abweichung davon korrigiert wird.
Als zuständige Stelle für Informationssicherheit arbeitet die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit mit der Generaldirektion Informatik zusammen, um dafür zu sorgen, dass die IT-Sicherheitsprozesse der Sicherheitseinstufung und den Sicherheitsgrundsätzen nach Beschluss (EU, Euratom) 2015/443, insbesondere Artikel 3 und 9, vollständig Rechnung tragen.