Art. 6 32018D0559
Die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit führt IT-Sicherheitsüberprüfungen durch, um zu prüfen, ob die IT-Sicherheitsmaßnahmen den IT-Sicherheitskonzepten der Kommission entsprechen und ob die Integrität dieser Kontrollmaßnahmen gegeben ist.
Die IT-Sicherheitsüberprüfungen können von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit durchgeführt werden:
auf eigene Initiative;
auf Antrag des Lenkungsausschusses für Informationssicherheit (ISSB);
auf Antrag eines Systemeigners;
nach einem Sicherheitsvorfall; oder
nach Identifizierung eines hohen Risikos für ein bestimmtes System.
Bevor sie ihre Informationen in einem KIS speichern, können die Dateneigner eine IT-Sicherheitsüberprüfung beantragen.
Die Ergebnisse einer Überprüfung werden in einem offiziellen Bericht an den Systemeigner dokumentiert, der Feststellungen und Empfehlungen enthält, wie die Übereinstimmung des KIS mit dem IT-Sicherheitskonzept verbessert werden kann; der LISO erhält eine Kopie dieses Berichts. Wichtige Angelegenheiten und Empfehlungen werden dem ISSB von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit gemeldet.
Die Umsetzung der Empfehlungen wird von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit überwacht.
Gegebenenfalls werden im Rahmen der IT-Sicherheitsüberprüfungen auch die dem Systemeigner von internen und externen Dienstleistern bereitgestellten Dienstleistungen, Räumlichkeiten und Betriebsmittel überprüft.