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Die geplante Bürgerinitiative „In Vielfalt geeint trotz Bodenrecht und Abstammungsrecht“ wird registriert.
Ausgehend von dem Verständnis, dass diese geplante Bürgerinitiative auf einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union abzielt, der sicherstellen soll, dass die Staatsbürger eines Staates, der gemäß Artikel 50 EUV aus der Union ausgetreten ist, weiterhin in den Genuss von Rechten kommen, die denen vergleichbar sind, die sie während der Mitgliedschaft dieses Staates genossen haben, können Unterstützungsbekundungen für diese geplante Bürgerinitiative gesammelt werden.
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