Erwägungsgrund 3 32017D0599
Diese Abhängigkeit zwischen der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Union und der Unionsbürgerschaft ist in den Verträgen verankert. Die Verträge enthalten keine Rechtsgrundlage, die den EU-Organen die Befugnis verleihen würde, einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge mit dem Ziel zu erlassen, Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, die Unionsbürgerschaft zu verleihen.