Beschluss (EU) 2017/601 des Rates vom 6. März 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertretenden Standpunkts
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 22. April 2002 unterzeichnet und ist am 1. September 2005 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32017D0601
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