Erwägungsgrund 2 32017D0601
Die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 begrüßt. Der Rat bestätigte in seinen Schlussfolgerungen unter anderem seine Absicht, 2016 eine neue Phase des Dialogs mit seinen Partnern einzuleiten, die gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.