Beschluss (EU) 2017/601 des Rates vom 6. März 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertretenden Standpunkts
Um ihr gemeinsames Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raums des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität zu erreichen, müssen die Union und Algerien zusammenarbeiten, insbesondere durch gemeinsame Verantwortung und Differenzierung, und die wichtige Rolle Algeriens in der Region überprüfen.
Erwägungsgrund 3 32017D0601
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