Erwägungsgrund 1 32017D0609
Das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juni 2002 in Luxemburg unterzeichnet und trat am 1. April 2006 in Kraft.