Erwägungsgrund 3 32017D0609
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien muss dem Beitritt der Republik Kroatien zum Abkommen durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen zwischen dem Rat, der im Namen der Union und der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und der Libanesischen Republik zugestimmt werden.