Erwägungsgrund 4 32017D0609
Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Libanesischen Republik aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen. Gemäß Beschluss (EU) 2016/859 des Rates wurde das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten am 28. April 2016 in Brüssel unterzeichnet.