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Angesichts der anhaltenden Proliferationsaktivitäten der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“) sollten vier weitere Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, aufgenommen werden.
der nicht von den Anhängen I, II oder III erfassten Einrichtungen der Regierung der DVRK oder der Arbeiterpartei Koreas oder der in ihrem Namen oder auf ihre…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ihr Nuklearprogramm und ihr Programm für ballistische Flugkörper fortsetzt und…
Vier Personen, die die Weitergabe von Vermögenswerten oder Ressourcen bereitgestellt haben, die finanziell zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische…
Die Einträge zur den folgenden Personen und der folgenden Einrichtung werden aus der Liste in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 gestrichen: I. Personen…
In Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen gestrichen: I. Personen und…
Angesichts der anhaltenden Bedrohung für Frieden und Stabilität in der Welt, die von der DVRK ausgeht, sollten weitere restriktive Maßnahmen angenommen werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.