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Die Einträge zur den folgenden Personen und der folgenden Einrichtung werden aus der Liste in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 gestrichen: I. Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen. A. Personen 23. PAK Yong Sik 31. KIM Jong Sik · B. Einrichtungen 5. Ministerium für Volksstreitkräfte · · II. Personen und Einrichtungen, die Finanzdienste bereitstellen, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten 5. CHOE Chun-Sik ·
der nicht von den Anhängen I, II oder III erfassten Einrichtungen der Regierung der DVRK oder der Arbeiterpartei Koreas oder der in ihrem Namen oder auf ihre…
In Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen gestrichen: I. Personen und…
Angesichts der anhaltenden Proliferationsaktivitäten der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“) sollten vier weitere Personen in die in Anhang…
Vier Personen, die die Weitergabe von Vermögenswerten oder Ressourcen bereitgestellt haben, die finanziell zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische…
1) In Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische…
Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen in Anhang II Abschnitt I.A des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen: I. Personen und Einrichtungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.