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Vor dem Hintergrund der Strategie für die Energieunion ist Transparenz in Bezug auf frühere und künftige zwischenstaatliche Abkommen nach wie vor von größter Bedeutung und ein wichtiges Element bei der Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung der Union. Daher sollten die Mitgliedstaaten der Kommission weiterhin bestehende und künftige zwischenstaatliche Abkommen unabhängig davon, ob sie in Kraft getreten sind oder im Sinne des Artikels 25 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vorläufig angewandt werden, sowie neue zwischenstaatliche Abkommen notifizieren.
Eine bessere gegenseitige Kenntnis bestehender und neuer zwischenstaatlicher Abkommen sollte mehr Transparenz und eine bessere Koordinierung in…
Dieser Beschluss sollte für zwischenstaatliche Abkommen gelten. Zwischenstaatliche Abkommen bringen insbesondere über ihren Inhalt und unabhängig von ihrer…
Zur Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts und unter gebührender Berücksichtigung der Tatsache, dass der Abschluss oder die Änderung zwischenstaatlicher…
Bis zum 3. August 2017 notifizieren die Mitgliedstaaten der Kommission alle bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen, einschließlich etwaiger Anhänge und…
Ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich wird eine engere Zusammenarbeit innerhalb der…
Während der Verhandlung über ein zwischenstaatliches Abkommen sollte die Kommission die Möglichkeit haben, den betreffenden Mitgliedstaat zu beraten, wie sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.