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Die Kommission sollte die Vereinbarkeit zwischenstaatlicher Abkommen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses gelten oder vorläufig angewandt werden, mit dem Unionsrecht prüfen und die Mitgliedstaaten entsprechend unterrichten. Im Fall der Unvereinbarkeit sollten die Mitgliedstaaten alle notwendigen Schritte unternehmen, um eine geeignete Lösung zur Beseitigung der festgestellten Unvereinbarkeit zu erreichen.
Während der Verhandlung über ein zwischenstaatliches Abkommen sollte die Kommission die Möglichkeit haben, den betreffenden Mitgliedstaat zu beraten, wie sich…
Die Kommission sollte bewerten, ob dieser Beschluss für die Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts durch zwischenstaatliche Abkommen und eines hohen…
Bevor die betreffenden Mitgliedstaaten mit benachbarten Drittstaaten ein bilaterales Abkommen über den kleinen Grenzverkehr schließen oder ein solches Abkommen…
Da die Kommission gemäß Artikel 17 des EUV für die korrekte Anwendung des Unionsrechts verantwortlich ist, sollte sie entscheiden, ob die von den…
Um jeder Nichteinhaltung des Unionsrechts vorzubeugen und um die Transparenz zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission so bald wie möglich über…
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.