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Der Beschluss Nr. 994/2012/EU hat sich jedoch als ineffektiv erwiesen, was die Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts durch zwischenstaatliche Abkommen angeht. Der Beschluss hat sich in erster Linie auf die Prüfung zwischenstaatlicher Abkommen durch die Kommission gestützt, nachdem sie von den Mitgliedstaaten mit einem Drittland geschlossen worden waren. Die Erfahrung mit der Durchführung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU hat gezeigt, dass mit einer solchen nachträglichen Prüfung nicht alle Möglichkeiten zur Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts durch zwischenstaatliche Abkommen genutzt werden. Insbesondere enthalten zwischenstaatliche Abkommen häufig keine geeigneten Kündigungs- oder Anpassungsklauseln, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gäben, die Nichteinhaltung von Unionsrecht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beseitigen. Zudem sind die Positionen der Unterzeichner bereits festgelegt, was politischen Druck erzeugt, keinen der Aspekte der Abkommen anzutasten.
Der Beschluss Nr. 994/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist nützlich gewesen, um Informationen über bestehende zwischenstaatliche Abkommen…
Die Kommission sollte bewerten, ob dieser Beschluss für die Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts durch zwischenstaatliche Abkommen und eines hohen…
Die Kommission sollte die Vereinbarkeit zwischenstaatlicher Abkommen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses gelten oder vorläufig angewandt…
Während der Verhandlung über ein zwischenstaatliches Abkommen sollte die Kommission die Möglichkeit haben, den betreffenden Mitgliedstaat zu beraten, wie sich…
Dieser Beschluss sollte für zwischenstaatliche Abkommen gelten. Zwischenstaatliche Abkommen bringen insbesondere über ihren Inhalt und unabhängig von ihrer…
Ein ständiger Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen auf Unionsebene sollte es ermöglichen, dass sich bewährte Verfahren herausbilden. Ausgehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.