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Während der Verhandlung über ein zwischenstaatliches Abkommen sollte die Kommission die Möglichkeit haben, den betreffenden Mitgliedstaat zu beraten, wie sich eine Unvereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht vermeiden lässt. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission auch die Möglichkeit haben, den betreffenden Mitgliedstaat auf die einschlägigen energiepolitischen Ziele der Union, auf die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und auf politische Standpunkte in Schlussfolgerungen des Rates oder des Europäischen Rates aufmerksam zu machen. Allerdings sollte dies nicht Teil der von der Kommission durchgeführten rechtlichen Prüfung des Entwurfs des zwischenstaatlichen Abkommens oder der Änderung sein.
Die Kommission sollte die Vereinbarkeit zwischenstaatlicher Abkommen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses gelten oder vorläufig angewandt…
Eine bessere gegenseitige Kenntnis bestehender und neuer zwischenstaatlicher Abkommen sollte mehr Transparenz und eine bessere Koordinierung in…
Um jeder Nichteinhaltung des Unionsrechts vorzubeugen und um die Transparenz zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission so bald wie möglich über…
Meldet ein Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 1 die Aufnahme von Verhandlungen, können die Kommissionsdienststellen ihn dazu beraten, wie sich…
Zur Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts und unter gebührender Berücksichtigung der Tatsache, dass der Abschluss oder die Änderung zwischenstaatlicher…
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.