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Um jeder Nichteinhaltung des Unionsrechts vorzubeugen und um die Transparenz zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission so bald wie möglich über ihre Absicht informieren, Verhandlungen über neue zwischenstaatliche Abkommen oder Änderungen zwischenstaatlicher Abkommen aufzunehmen. Die Kommission sollte regelmäßig über den Fortschritt der Verhandlungen unterrichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Kommission zu ersuchen, als Beobachterin an den Verhandlungen teilzunehmen. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, darum zu ersuchen, an den Verhandlungen als Beobachterin teilzunehmen.
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…
Während der Verhandlung über ein zwischenstaatliches Abkommen sollte die Kommission die Möglichkeit haben, den betreffenden Mitgliedstaat zu beraten, wie sich…
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, Verhandlungen mit einem Drittland oder einer internationalen Organisation aufzunehmen, um ein zwischenstaatliches Abkommen zu…
Nimmt die Kommission als Beobachterin an den Verhandlungen teil, kann sie den betreffenden Mitgliedstaat dazu beraten, wie sich die Unvereinbarkeit des…
Falls erforderlich, sollte die Kommission im Rahmen der Genehmigung der Aufnahme förmlicher Verhandlungen die Möglichkeit haben, Verhandlungsleitlinien…
Falls erforderlich, sollte die Kommission im Rahmen der Genehmigung der Aufnahme förmlicher Verhandlungen die Möglichkeit haben, Verhandlungsleitlinien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.