BESCHLUSS Nr. …/2017 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES vom … zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und XVII (Geistiges Eigentum) des EWR-Abkommens
Daher sollten die Anhänge II und XVII des EWR-Abkommens entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32017D0715
Erwägungsgrund 7 32017D0715Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen