Erwägungsgrund 4 32017D0730
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2016/1995 des Rates am 25. November 2016 im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2016/1995 des Rates am 25. November 2016 im Namen der Union unterzeichnet.