Erwägungsgrund 9 32017D0783
Die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.