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In Anhang 3 Buchstabe C Ziffer ii des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) wird die Häufigkeit der Überprüfung der Handelspolitiken und -praktiken der WTO-Mitglieder festgesetzt. Wie häufig die Handelspolitik der einzelnen Mitglieder überprüft wird, hängt vom jeweiligen Anteil am Welthandel ab. Die vier nach ihrem Anteil am Welthandel gemessen größten Mitglieder werden zurzeit alle zwei Jahre überprüft. Die folgenden 16 Mitglieder gemessen an ihrem Anteil am Welthandel werden derzeit alle vier Jahre überprüft, die restlichen Mitglieder alle sechs Jahre.
Da seit 1995 immer mehr Staaten der WTO beigetreten sind, hat sich auch die Zahl der nach Anhang 3 des WTO-Übereinkommens erforderlichen Überprüfungen erhöht,…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, ist, sich dem Konsens anzuschließen, Anhang 3 Buchstabe…
Die Teilnehmer beschlossen, dass Vertreter der Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), die Partei des Diskussionsprotokolls sind, unter Leitung des…
Die Teilnehmer beschlossen, dass Vertreter der WTO-Mitglieder, die Vertragspartei des „Record of Discussions“ sind, unter Leitung des WTO-Rates für den Handel…
Gemäß Artikel 3 Buchstabe d des Anhangs 2-C des Abkommens überprüfen die Vertragsparteien nach Inkrafttreten dieses Abkommens die Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 dieses…
Gemäß Artikel 3 Buchstabe d des Anhangs 2-C des Abkommens überprüfen die Vertragsparteien nach Inkrafttreten dieses Abkommens die Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.