Erwägungsgrund 1 32017D0817
In Anhang 3 Buchstabe C Ziffer ii des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) wird die Häufigkeit der Überprüfung der Handelspolitiken und -praktiken der WTO-Mitglieder festgesetzt. Wie häufig die Handelspolitik der einzelnen Mitglieder überprüft wird, hängt vom jeweiligen Anteil am Welthandel ab. Die vier nach ihrem Anteil am Welthandel gemessen größten Mitglieder werden zurzeit alle zwei Jahre überprüft. Die folgenden 16 Mitglieder gemessen an ihrem Anteil am Welthandel werden derzeit alle vier Jahre überprüft, die restlichen Mitglieder alle sechs Jahre.