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Beschluss (EU) 2017/817 des Rates vom 11. Mai 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Welthandelsorganisation zur Änderung des Anhangs 3 Buchstabe C Ziffer ii des WTO-Übereinkommens bezüglich der festgesetzten Häufigkeit der WTO-Überprüfung der Handelspolitik und zur Änderung der Verfahrensregeln des Organs zur Überprüfung der Handelspolitik zu vertretenden Standpunkts
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