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Vor der Einstellung müssen die Bediensteten sich einer ärztlichen Untersuchung durch einen vom SATCEN bestellten Arzt unterziehen, durch die bescheinigt wird, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, ihr Amt auszuüben.
Die Bediensteten haben sich jährlich einer ärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen.
Der vom SATCEN bestellte Arzt nimmt dabei eine Begutachtung vor und meldet dem Direktor eine etwaige Dienstuntauglichkeit des Bediensteten zur weiteren Wahrnehmung seines Amtes.
Ergeht aufgrund der ärztlichen Untersuchung gemäß den Absätzen 1 und 3 eine negative ärztliche Stellungnahme, so kann der Bewerber oder der Bedienstete innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung dieser Stellungnahme durch das SATCEN beantragen, dass sein Fall einem medizinischen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt wird, der sich aus drei Ärzten zusammensetzt, von denen einer vom Direktor, einer vom Bediensteten und einer von den anderen beiden Ärzten ausgewählt wird.
Der medizinische Ausschuss wird den Arzt anhören, der die ursprüngliche negative Stellungnahme abgegeben hat. Bestätigt der medizinische Ausschuss das negative Ergebnis der ärztlichen Untersuchung
gemäß Absatz 1, so zahlt der Bewerber 50 % der Gebühren und der zusätzlichen Kosten;
gemäß Absatz 3, so versucht das SATCEN zuerst, dem Bediensteten einen anderen Dienstposten zuzuweisen, der für seine gesundheitliche Verfassung geeignet ist. Ist dies nicht möglich, so beendet das SATCEN seinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten, und der Dienstunfähigkeitsausschuss wird einberufen, um den Anspruch des Bediensteten auf ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach den Bedingungen der Allgemeinen Versorgungsordnung des SATCEN zu bestimmen.
Vor der Einstellung wird der Bedienstete auf Zeit durch einen von der Agentur ermächtigten Arzt untersucht, damit die Agentur die Gewissheit erhält, dass der…
Ob jemand die gesundheitlichen Anforderungen erfüllt, wird durch eine ärztliche Untersuchung der Einstellungsbehörde festgestellt. Alternativ kann die…
Ob jemand die gesundheitlichen Anforderungen erfüllt, wird durch eine ärztliche Untersuchung der Einstellungsbehörde festgestellt. Alternativ kann die…
Ob jemand die gesundheitlichen Anforderungen erfüllt, wird durch eine ärztliche Untersuchung der Einstellungsbehörde festgestellt. Alternativ kann die…
Hat die ärztliche Untersuchung nach Absatz 1 ein negatives ärztliches Gutachten zur Folge, so kann der Bewerber innerhalb von 20 Tagen nach der entsprechenden…
Die medizinische Untersuchung wird entweder von der zuständigen Behörden von Amts wegen durchgeführt — insbesondere dann, wenn bestimmte gesundheitliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.