Erwägungsgrund 2 32017D1225
Am 2. Dezember 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an Portugal mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 zu beenden. Der Rat setzte ferner den 2. Juni 2010 als Frist für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen fest.