Art. 2 32017D0860BESCHLUSS (EU) 2017/860 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 33 02 03 01)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D0859BESCHLUSS (EU) 2017/859 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 02 03 01 Binnenmarkt und Haushaltslinie 02 03 04 Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D0601BESCHLUSS (EU) 2017/601 DES RATES vom 6. März 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1160BESCHLUSS (GASP) 2017/1160 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (EUTM Somalia/1/2017)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D0883BESCHLUSS (EU) 2017/883 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 12 02 01)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D0076BESCHLUSS (Euratom) 2017/76 DES RATES vom 21. November 2016 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.